Zusatzqualifikation Palliative Care Pädiatrie - nach dem Curriculum des Bundesverbandes Kinderhospiz e.V.

Zielgruppe: Gesundheitshelferinnen und -helfer, Kranken-, Kinderkranken- bzw. Altenpflegerinnen und -pfleger und/oder Menschen, die bereits einen Abschluss Palliative Care in anderer Weise nachweisen können. 

Sie sollten mindestens 2 Jahre Berufserfahrung haben.

Ort: Palliativ- und Hospizakademie der Pfeifferschen Stiftungen Magdeburg

Umfang: 160 Stunden-Kurs, 4 Wochen

Termine: 
1. Woche22.01. - 26.01.2024
2. Woche15.04. - 19.04.2024
3. Woche09.09. - 13.09.2024
4. Woche11.11. - 15.11.2024

Kurskoordination: Dorothea Schnee, Krankenschwester, Sozialpädagogin, Palliative Care-Fachkraft, Systemische Therapeutin, Leiterin Palliativ- und Hospizakademie Magdeburg

Hinweis: Der Kurs umfasst 160 Stunden (4 Wochen) und entspricht in jeder Hinsicht den gesetzlichen Bestimmungen und den auf deren Grundlage getroffenen Vereinbarungen festgeschriebenen Anforderungen an die berufliche Qualifikation von Pflegenden im Rahmen der pädiatrischen Kinderversorgung.

Teilnehmerplätze: 12 – 16

Kursgebühr: 1.750 Euro

Fortbildungspunkte: 20

Bildungsurlaub: wird beantragt

Anmeldung: bis 20.12.2023 mit folgenden Unterlagen:

  • Berufserlaubnis in Kopie
  • tabellarischer Lebenslauf
  • kurzes Motivationsschreiben
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In unserem Kurs „Palliative Care für Pädiatrie“ erwerben die Teilnehmenden die vom Bundesverband Kinderhospiz e.V. und deutschlandweit anerkannte Zusatzqualifikation für Palliative Care Pädiatrie.

In den auf vier Kurswochen aufgeteilten 160 Unterrichtseinheiten erlangen sie umfassende Kenntnisse in der palliativen Pflege und Begleitung von schwer kranken Kindern, deren Geschwister und Eltern, Großeltern usw.

Inhalte sind:

  • körperliche Aspekte in der Pflege von Kindern
  • psychosoziale Aspekte in den Familien/Familienstrukturen
  • spirituelle und kulturelle Aspekte
  • organisatorische Aspekte
  • ethische Aspekte
  • allgemeine Aspekte
  • weitere Themen

(entspricht der Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer sowie den Anforderungen für Fach- und Führungskräfte in der Kinderhospizarbeit (§39a SGB V Abs. 1+2 sowie der Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 2 Satz 8 +9 SGB V zur ambulanten Hospizarbeit für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vom 21.11.2002 und der Rahmenvereinbarung nach § 39 a Abs. 1 Satz 4 SGB V zur stationären Kinderhospizversorgung vom 31.03.2017)

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